ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG, Schwanthalerstr. 94, 80336 München

1. Allgemeines

Für alle Mietverträge mit der Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist München.

Ist der Kunde ein Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Angebote, Lieferung und Zahlung

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG. Im Falle eines Lieferverzugs ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und sind als Nettopreise zu verstehen. Diese verstehen sich zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise sind zu Beginn der Mietzeit fällig, Verkaufspreise bei Lieferung oder Abholung.

Im Falle umfangreicher oder langfristiger Mietverträge kann die Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG Zwischenabrechnungen stellen, die sofort zur Zahlung fällig sind. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG.

3. Mietvertragsablauf

Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme der Geräte im Lager und endet mit deren Rückgabe. Kommt der Mieter der vereinbarten Rückgabefrist nicht nach, wird für jeden weiteren Tag der volle Tagesmietpreis fällig. Eine vorzeitige Rückgabe führt nicht zur Reduzierung der Mietzeit.

Im Falle einer Rückgabe ins Ausland hat der Mieter die anfallenden Zoll- und Transportkosten zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte bei Übernahme auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für die gemieteten Gegenstände, auch bei höherer Gewalt oder Verlust. Reparaturen dürfen nur durch die Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG oder einen autorisierten Partner durchgeführt werden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Nutzung entstehen.

Die Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die durch die Störung oder den Ausfall eines Mietgeräts entstehen.

5. Versicherung

Sofern nicht anders vereinbart, sind die gemieteten Geräte durch die Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG gemäß den Allgemeinen Bedingungen der Elektronikversicherung versichert. Schäden an Frontlinsen und Verbrauchsmaterialien wie Batterien sind von der Versicherung ausgenommen und gehen zu Lasten des Mieters. Die Selbstbeteiligung bei Beschädigungen beträgt 750 EUR pro Schadenfall.

Für den Verlust von Geräten haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von 25 % des Neuwerts, maximal jedoch 10.000 EUR pro Schadenfall. Schäden an nicht versicherbaren Gegenständen, wie beispielsweise Scheinwerferbrennern, werden dem Mieter zum Listenpreis berechnet.

Für gemietete Geräte besteht in Kraftfahrzeugen nachts zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr kein Versicherungsschutz.

Sicherheitsvorkehrungen und Versicherung bei erhöhtem Risiko: Sollten unsere Geräte in Umgebungen mit erhöhtem Risiko eingesetzt werden, ist der Mieter verpflichtet, für die angemessene Sicherung der Geräte zu sorgen und alle beteiligten Personen über die erhöhten Risiken umfassend zu informieren und zur erhöhten Vorsicht anzuhalten. Sollte eine Weitervermietung unserer Geräte erfolgen – welche nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung gestattet ist – trägt der Mieter die volle Verantwortung für die Absicherung und muss den Schadensfall eigenständig über seine eigene Versicherung abwickeln. Die Nutzung unserer Versicherung durch den Mieter ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

6. Rücktritt vom Mietvertrag

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist schriftlich mitzuteilen. Bei Rücktritt nach Vertragsbeginn behält sich die Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG das Recht vor, eine Entschädigung zwischen 50 % und 100 % der vereinbarten Mietsumme zu verlangen.

7. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

2024, Magnetic Medienproduktion GmbH & Co. KG